Immobilien

Denkmalschutz - Immobilien

Sie können nach EStG §7 h, i abgeschrieben werden. Der Sanierungskostenanteil ist innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar. Vom 1 - 8. Jahr 9% p. a. und vom 9 - 12. Jahr 7% p. a. Zusätzlich ist der Altbauanteil linear wie folgt absetzbar: Gebäude wurde vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear oder nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear.

In den ersten 12 Jahren kommen so bis zu 100.000 EUR an Steuergeldern zusammen. Seit diesem Jahr können energetische Sanierungsmaßnahmen mit KfW-Mitteln gefördert werden. Diese sind zinsgünstigen Darlehen (ab 1,4% für bis zu 75.000 EUR) direkte Zulagen (Teilschulderlasse bis 12,5%). In Summe kann das in den ersten 10 Jahren bis zu 35.000 EUR ausmachen.

Denkmalschutz, die letzte Möglichkeit, Top-Stadtanlagen mit hochwertiger Sanierung, Steuervorteilen und Fördermitteln zu verbinden!
Immobilien
  • Sanierung von "Alten Werten"
  • Staatlich gewollte hohe Abschreibung § 7i, 7h
  • Letzte Steuersparmöglichkeit
  • Top Innenstadtlagen
  • Immobilie mit Erfolgsfaktor
  • TÜV-Überwachung
  • Absicherung Mietausfallrisiko
  • Übernahme von Verwaltung und Vermietung
  • Erstvermietungsgarantien
Risiken bei der Immobilieninvestition

Jede Anlageform ist mit Risiken behaftet. Natürlich muss man sich vorab hinreichend mit allen möglichen Risiken beschäftigen. Hierbei kommt man nicht ohne Experten aus. Die Immobilie ist eine langfristige Anlage. Sie wird unter den Aspekten Lage, Steuer, Wirtschaftlichkeit und der künftigen Bevölkerungssituation am Standort betrachtet.

Bedenken Sie aber: Das größte Risiko ist es, nichts zu tun!

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